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GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für „grünen“ Wasserstoff schaffen

Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von „grünem“ Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, eingereicht. Durch den Einsatz des „grünen“ Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. t vermieden werden.

Das Projekt im Überblick

In Lingen erzeugt die RWE über eine Elektrolyse „grünen“ Wasserstoff. Ab 2024 wird damit die bp-Raffinerie in Gelsenkirchen versorgt. Der Transport erfolgt größtenteils über bestehende Leitungen des Gasnetzes, die auf Wasserstofftransport umgestellt werden. 2025 ist die Erweiterung des Netzes bis zur niederländischen Grenze geplant, 2026 soll durch die RWE ein Kavernenspeicher in Gronau-Epe integriert werden. Bis 2030 soll das Netz bis zum Stahlwerk Salzgitter ausgebaut sein und gegebenenfalls an weitere Netze anknüpfen.

Gemeinsam Grundlagen schaffen

Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des „grünen“ Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch die RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des „grünen“ Wasserstoffs in die Fläche ist außerdem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

Regulatorischer Rahmen muss stimmen

Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar 2021 beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch nach Meinung der Initiative die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des „grünen“ Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember 2020 ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des „grünen“ Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten „grünen“ Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie beispielsweise so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von kohlendioxidfreiem oder kohlendioxidarmem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.