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Hamburg bleibt Hauptstadt der Ladepunkte

Hamburg führt mit 882 öffentlichen Ladepunkten weiter das Städteranking des Ladesäulenregisters des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Berlin, an. Platz 2 belegt Berlin mit 779 Ladepunkten. Der Abstand zu München wird jedoch kleiner. Die bayerische Landeshauptstadt zählt inzwischen 762 Ladepunkte. Mit deutlichem Abstand folgen Stuttgart (389 LP), Düsseldorf (211 LP) und Leipzig (168 LP).

Im Vergleich der Bundesländer hat weiter Bayern (4.052 LP) die Nase vorn. Auf Platz 2 und 3 folgen Nordrhein-Westfalen (2.814 LP) und Baden-Württemberg (2.796 LP). Niedersachsen hat Hessen inzwischen knapp überholt (1.484 LP bzw. 1.470 LP).

Nach Aussage von Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, treibt die Energiewirtschaft den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter mit hoher Dynamik voran: Seit letztem Sommer sind rund 4.000 öffentliche Ladepunkte dazu gekommen. Damit sind sie Wegbereiter für den Umstieg auf klimaschonende Mobilität. Speziell weil Energieunternehmen aller Größenordnungen ihre Ladesäulen mit 100 % Ökostrom betreiben.

Im BDEW-Ladesäulenregister sind aktuell rund 17.400 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte für Deutschland erfasst. Ende 2018 waren es rund 16.100 und Ende Juli 2018 rund 13.500.

Wichtig ist jetzt, dass die angekündigten E-Automodelle für breite Käuferschichten schnell auf den Markt kommen und das von der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ vorgeschlagene Sofortpaket Ladeinfrastruktur zeitnah umgesetzt wird.

Insbesondere müssen Hürden bei der Installation von Ladeinfrastruktur am Wohnort abgebaut werden. Für S. Kapferer ist es nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley ihren Worten schnell Taten folgen lässt und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht anpasst. Es muss künftig jedem Mieter und Wohnungseigentümer möglich sein, Ladeinfrastruktur einzubauen, wenn er die Finanzierung sicherstellt. Die gleiche Regel sollte dann auch für Gewerbekunden auf gemieteten Grundstücken gelten. Denn der Umstieg auf elektrische Fahrzeugflotten ist ein zentraler Hebel für mehr Klimaschutz im Verkehr.