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Bioethanolwirtschaft: Kein Mehrverbrauch durch Super E10

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die seit Januar 2020 von den Mineralölunternehmen vollzogene Preisangleichung zwischen den Kraftstoffsorten Super E5 und Super E10 weist der BDBe Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., Berlin, darauf hin, dass der schon bei Einführung von Super E10 von einigen Seiten behauptete Mehrverbrauch nicht nachweisbar ist.

Rollenprüfstandtests mit fünf Autos aus verschiedenen Fahrzeugklassen auf Grundlage des Messverfahrens WLTP haben ergeben, dass der aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl behauptete Mehrverbrauch in keinem Fall höher ist als der kostenmäßig geringe Unterschied von 0,09 Liter auf 100 km. Ein Opel Corsa beispielsweise benötigt mit Super E10 auf 100 km sogar mehr als 2 % weniger Benzin als mit Super.

Nach Aussage von Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe, sind die für Verbraucher verwirrenden Berichte und Spekulationen über die von den Mineralölunternehmen in Deutschland vollzogene Preisangleichung von Super E10 an Super E5 bedauerlich. Die von einigen Seiten vorgebrachte Erklärung für den bisherigen Preisvorteil von Super E10 aufgrund des geringeren Heizwertes von Bioethanol gegenüber Mineralöl und des daraus angeblich folgenden Mehrverbrauchs entspricht nicht den Tatsachen.

Für die Vergleichstests hat der Verband gängige und zulassungsstarke Pkw-Modelle der Automarken BMW, Ford, Opel, Renault und VW aus verschiedenen Fahrzeugklassen gewählt, um für die Verbraucher aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.

Die Vergleichstests zeigten außerdem, dass Super E10 die Stickoxidemissionen im Vergleich zu Super E5 um durchschnittlich 25 % verringert und für den Feinstaubausstoß im Durchschnitt eine erhebliche Reduktion um mehr als 70 % nachweisbar ist.

Darüber hinaus weist der BDBe darauf hin, dass die von einigen Seiten berichtete Ursache für die Preisangleichung nicht in der Erhöhung einer „Biokraftstoff-Quote“ liegt. Eine Quote mit energetischen Mindestanteilen gibt es seit bereits fünf Jahren nicht mehr und wurde durch die Treibhausgasminderungs-Quote abgelöst. Die Mineralölunternehmen sind seitdem gesetzlich verpflichtet, die Emissionen von CO2-Äquivalenten ihres gesamten Kraftstoffabsatzes zu senken: bis Ende 2019 um 4 % und seit dem 1. Januar 2020 um 6 %.