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Startschuss für neue Förderangebote beim Heizen und Lüften – Seit Juli 2021 gehen die neuen KfW-Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude weiter

Wer umweltfreundlich heizen und energiesparend lüften möchte, kann seit Anfang des Jahres von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Bei Neubauten und Komplettsanierungen galten bis Ende Juni 2021 noch die alten Förderangebote der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt. Doch damit ist seit Juli dieses Jahres Schluss, denn auch die KfW hat ihre Angebote auf die BEG umgestellt.

Als die neue Bundesförderung in Kraft trat, stand bereits fest, dass die Umsetzung der BEG etappenweise erfolgen sollte. Zeitgleich mit der Einführung startete das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, im Januar 2021 die BEG-Einzelmaßnahmen: Gefördert werden damit einzelne Sanierungen in bestehenden Gebäuden, die zu einer erhöhten Energieeffizienz beitragen, unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heiztechnik. Durch die BEG wird laut Kerstin Vogt, Geschäftsführerin des VdZ Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V., Berlin, vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. An das BAFA kann sich wenden, wer einen Zuschuss für einzelne Maßnahmen in einem bestehenden Gebäude erhalten möchte. Bei Krediten ist die KfW die richtige Ansprechpartnerin und zwar sowohl für Bestandsgebäude als auch für den Neubau. Die im Juli 2021 in Kraft getretenen Förderangebote unterstützen dabei, das eigene Zuhause auf ein besseres energetisches Niveau zu bringen.

Neue KfW-Förderangebote für einzelne Maßnahmen

Bei den KfW-Förderangeboten handelt es sich um zinsgünstige Kredite und attraktive Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55 % der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20 % sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smart Home“) möglich. Zusammen mit den Förderangeboten kann außerdem ein Zuschuss von 50 % für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.

Neue energetische Standards bei Komplettsanierungen und Neubau

Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW neue Effizienzhaus-Klassen festgelegt. Dabei fallen die Fördermittel besonders hoch aus, wenn mehr als die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Im Neubau besteht außerdem die Möglichkeit, eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten, die mit einer weiteren Steigerung der Fördermittel einhergeht.