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Stimmen zur Abschaffung der EEG-Umlage

Ursprünglich sollte die EEG-Umlage laut Koalitionsvertrag zum Januar 2023 abgeschafft werden. Jetzt hat die Regierung beschlossen, die EEG-Umlage bereits zum Juli dieses Jahres zu streichen. Wir geben einen Überblick über die Positionen verschiedener Verbände.

Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Berlin, begrüßt die Bestrebungen der Koalition und des BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin, zur Abschaffung der EEG-Umlage. Eine Umsetzung noch im Jahr 2022 wertet der Verband als positives Signal an die energieintensive Industrie. Eine Entlastung der Industrie beim Strompreis ist nach Ansicht von VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert für das Gelingen der Transformation zur Klimaneutralität unabdingbar. Ferner ist in dem Zuge die Neugestaltung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ unausweichlich, da der Mechanismus der „Besonderen Ausgleichsregelung“ aktuell neben der Begrenzung der EEG-Umlage auch zur Festlegung des Begünstigtenkreises für die KWK- und Offshore-Netzumlage dient. Die Unternehmen brauchen baldige Rechtssicherheit und vor allem auch eine einfache Anwendung bei der Handhabung. Des Weiteren sollten bei der Ausgestaltung einer neuen Regelung die dem nationalen Gesetzgeber zur Verfügung stehenden Spielräume im Rahmen der europäischen Beihilferichtlinien voll ausgenutzt werden. Insbesondere ist neben dem Verzicht auf ein unternehmensindividuelles Stromintensitätskriterium auch eine Erweiterung der Sektorenliste, die der Entlastung zugrunde liegt, geboten.

Darüber hinaus sollte nach Meinung des Verbandes die Möglichkeit einer Streckung der Antragsbescheidung auf längere Zeitintervalle geprüft werden. Eine für mehrere Jahre gültige Bescheidung erhöht die Planungssicherheit und verringert den massiven bürokratischen Aufwand der Unternehmen.

Mit Blick auf den Strompreis für die Industrie sind weitere Entlastungen zu prüfen. So sollte auf nationaler Ebene der Steuersatz für Industriebetriebe auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Die Unternehmen brauchen Liquidität, um den Umbau der Produktionsstätten und Anlagen finanzieren zu können. Aktuell ist es laut C. Seyfert ein finanzieller Ressourcenentzug seitens der Politik.

Neben Umlagen und Steuern kommen durch gestiegene Primärenergiekosten insbesondere bei der Beschaffung von Erdgas sowie Zertifikatspreisen weitere Belastungen hinzu, die sich im internationalen Wettbewerb nicht kompensieren lassen. Um diese Folgen weiter abzumildern, sollte ein einheitlicher marktwirtschaftlicher Industriestrompreis auf europäischer Ebene untersucht werden.

Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Für den ZVEI Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V., Frankfurt, ist die Entscheidung, die Abschaffung der EEG-Umlage auf Juli 2022 vorzuziehen und gesetzlich zu verankern, der richtige, aber auch längst überfällige Schritt. Die verpflichtende Weitergabe der Preisentlastung an die Verbraucher ist nach Meinung von Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, ebenfalls ein wesentlicher Punkt. Denn um Strom, zunehmend aus erneuerbaren Energien, als vorrangigen Energieträger für alle attraktiv zu machen, nimmt der Strompreis eine Schlüsselrolle ein.

Dazu gehört beispielsweise, die Stromsteuer im nächsten Schritt abzusenken und für erneuerbaren Strom vollständig abzuschaffen. Über Preissignale muss künftig außerdem ein Anreiz zum optimierten, flexiblen Verbrauch gesetzt werden, ebenso wie für flexible Einspeisung auf der Angebotsseite. Nur so können erneuerbare Energien optimal integriert werden. Außerdem müssen weitere Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes folgen. Um Elektrifizierung, Digitalisierung und damit die Effizienz und den Weg in die All-Electric-Society voranzutreiben, müssen laut W. Weber regulatorische und bürokratische Barrieren für die Sektorenkopplung beziehungsweise die lokale Erzeugung, Verbrauch und Handel mit Strom unter dem Einsatz von Speichern konsequent abgeschafft werden.

Bundesverband Erneuerbare Energie

Der BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e. V., Berlin, unterstützt in seiner Stellungnahme die Streichung der EEG-Umlage und benennt die dafür wichtigen Voraussetzungen, um den Zubau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden und langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche zu gewährleisten.

Wichtig ist es nach Meinung des BEE zu betonen, dass die Kostensteigerungen das Resultat einer Krise der fossilen Energieträger sind. Die hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern macht Deutschland anfällig für Preissprünge am globalen Energiemarkt und geopolitische Verwerfungen. Die erneuerbaren Energien sind nach Aussage von BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter in der aktuellen Energiekrise unabhängig von politischen Spannungen verfügbar und haben bewiesen, dass sie eine preissenkende Wirkung auf die Strompreise haben. Es muss sichergestellt werden, dass die durch die Abschaffung geplanten Entlastungen auch bei den Endverbrauchern ankommen.

Zusätzlich ist es wichtig, dass die Abschaffung der Umlage nur Teil einer ganzheitlichen Reform des regulatorischen Rahmens sein kann. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ muss daher schnell eingerichtet werden und die Rahmenbedingungen für einen Strommarkt auf Basis der erneuerbaren Energien festgelegt werden.

Grundsätzlich darf die Finanzierung der erneuerbaren Energien zu keiner Zeit gefährdet werden. Insbesondere in der aktuellen Krise zeigt sich nach Einschätzung von S. Peter, wie wichtig eine unabhängige Energieversorgung für Deutschland ist. Dafür sollen die erneuerbaren Energien kurzfristig massiv ausgebaut werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung der erneuerbaren Energien langfristig und nachhaltig sichergestellt wird, um die dafür notwendigen Investitionen nicht zu gefährden. Auch im Bereich des Wasserstoffs darf der Wegfall der EEG-Umlage keine negativen Konsequenzen auf den schnellen Markthochlauf der Produktion von „grünem“ Wasserstoff in Deutschland haben. Dort muss der Gesetzgeber einen neuen Rahmen zur Förderung von „grünem“ Wasserstoff erarbeiten, damit der Markthochlauf der Technologie angestoßen wird.