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7. Fachtagung Treibhausgasquote – Jährliche VTA-Tagungsreihe zu aktuellen Anforderungen erstmals vor Ort und digital

Auch in diesem Jahr hat die VTA Software & Service GmbH, Gelsenkirchen, wieder zur Fachtagung Treibhausquote (früher: „VTA-Biofuels-Workshop“) eingeladen. Unter der Leitung von Geschäftsführer Johannes Kuhlmann tauschten sich am 16. September 2020 in der VELTINS-Arena in Gelsenkirchen zahlreiche Vertreter der Mineralöl- und Energiewirtschaft zu aktuellen Themen rund um die Treibhausgasquote aus.

In Zeiten der Corona-Pandemie waren dabei ganz neue Herausforderungen zu bewältigen: Um das Risiko zu begrenzen, wurde die Zahl der Teilnehmer vor Ort beschränkt und außerdem ein Hygiene-Konzept umgesetzt. Für die Teilnehmer, die nicht vor Ort sein konnten, wurde erstmals auch die Möglichkeit angeboten, an der Fachtagung online über Microsoft Teams teilzunehmen, wovon 33 der insgesamt 58 Teilnehmer Gebrauch machten. Zu diesem Zweck wurde die Veranstaltung mit professioneller Bild- und Tontechnik unterstützt. So war es möglich, dass die zugeschalteten Teilnehmer nicht nur die Vorträge verfolgen, sondern auch interaktiv an der Diskussion teilnehmen konnten. Die immer umfangreicheren Anforderungen, die von den Mineralölunternehmen im Bereich der Treibhausgasquote zu erfüllen sind, waren – wie schon in den Vorjahren – das entscheidende Thema.

THG-Quote, RED II und BEHG

Für den ersten Vortrag konnten auch in diesem Jahr wieder Inga Tölke (MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland, e. V., Berlin), und Jürgen Abend (MWV – Mineralölwirtschaftsverband e. V., Berlin) gewonnen werden, die ihre Branchenkenntnis und ihr Fachwissen einbrachten. Sie lieferten einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Neuerungen, die im Bereich der Treibhausgasquote aktuell und in naher Zukunft für die Branche von Bedeutung sind.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie „RED II“ muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. In Deutschland wird dies zu Änderungen an den §§ 37a ff des BImschG führen, in denen die THG-Quote geregelt ist. Außerdem wurde Ende 2019 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationaler Emissionshandel eingeführt. Mit dem Quotenjahr 2020 wird auch erstmals die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) relevant, die es erlaubt, Emissionsvermeidungen, die bei der Förderung von Rohöl entstehen, auf die nationale Quote anzurechnen.

I. Tölke und J. Abend gingen im Schwerpunkt auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, wie sich die THG-Quote durch Verträge mit Quotenverpflichteten und Dritten erfüllen lässt und erläuterten an-hand von Beispielen die Besonderheiten, die sich daraus für Marktteilnehmer ergeben, die 2020 bereits eine Mindestmenge an fortschrittlichen Kraftstoffen in Verkehr bringen müssen.

Angesichts der Komplexität der gesamten Thematik, war manchen Teilnehmern noch nicht ganz klar, ob und wie sich im aktuellen Quotenjahr alle Vorgaben erfüllen lassen. Eine gleichzeitige Erfüllung der THG-Quote von 6 % Treibhausgasminderung, der energetischen Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe von energetisch 6,5 % sowie der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe von energetisch 0,05 % in 2020 wurden dabei als fast schon widersprüchlich empfunden. Es können sich daraus Zirkelschlüsse bei der Berechnung ergeben, die eine Kalkulation der eigenen Quotenerfüllung nicht einfacher machen. So herrschte dann auch unter den Referenten und Zuhörern weitgehender Konsens, dass hier noch erheblicher Klärungsbedarf für alle Beteiligten besteht.

In der Folge lieferten I. Tölke und J. Abend noch einen Überblick über weitere Veränderungen, mit denen in den kommenden Jahren durch die weitere Umsetzung der „RED II“ gerechnet wird. Dazu gehören zum Beispiel eine „Power-to-X“-Quote für Flugbenzin, Mehrfachanrechnungen für bestimmte Erfüllungsoptionen, das Auslaufen der Anrechenbarkeit von Palmöl, eine mögliche Obergrenze für UCO sowie eine eventuelle Aufhebung des Verbots von tierischen Fetten gem. § 37b Abs. 8 Nr. 3 BImSchG.

Besonderheiten beim Handel mit Biomethan und Nutzung von VTA-Biofuels

Den zweiten Fachbeitrag lieferte Silvia Levai (Landwärme GmbH, München), die per Internet zugeschaltet war. Sie stellte zunächst das Unternehmen Landwärme vor, das 2007 gegründet wurde und sich auf den Handel mit Biomethan spezialisiert hat. Es agiert dabei als Schnittstelle zwischen Biomethanerzeugern, Energieversorgern, Blockheizkraftwerken und Erdgastankstellen und bietet diverse Dienstleistungen an, die vom Vertrieb über Beratung bis zu Bilanzkreismanagement und Nachweisführung reichen.

Danach ging S. Levai auf die besonderen Eigenschaften des Rohstoffs Biomethan ein. Dieser lässt sich auf vielfältige Arten herstellen, wobei so verschiedene Ausgangsstoffe wie Abfall oder nachwachsende Rohstoffe verarbeitet werden können. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er flexibel einsetzbar, gut speicherbar und effizient zu transportieren ist.

Nachweise aus Biomethan können auch von Quotenverpflichteten dazu genutzt werden, die eigene Biokraftstoffquote zu erfüllen. In diesem Kontext agiert die Landwärme auch als Vermittler zwischen Erdgastankstellenbetreibern, die Biomethan in Verkehr bringen, aber keine Quote erfüllen müssen und Mineralölunternehmen, die die erzeugten CO2-Vermeidungen verwenden können, um ihre Quotenziele zu erreichen.

Des Weiteren bündelt die Landwärme auch CO2-Reduzierungen aus verschiedenen Quellen – beispielsweise aus Gasprodukten, UER oder aus dem Inverkehrbringen von Strom – und vermittelt diese an Mineralölkonzerne.

Zuletzt ging S. Levai auch auf die Verwendung der Software VTA-Biofuels für das Geschäft der Landwärme ein. Das Unternehmen nutzt ein Modul der Software, welches speziell für Biogashändler entwickelt wurde und die Besonderheiten dieses Geschäftsmodelles abbildet. Die Hauptfunktionen sind dabei die Verwaltung der Ein- und Ausgangsnachweise sowie die Abwicklung von Quotengeschäften. Durch die Verwendung von VTA-Biofuels lassen sich diese Aufgaben schneller und effektiver erledigen und werden dabei auch automatisch vollständig dokumentiert.

Tipps und Tricks im Umgang mit VTA-Biofuels

Nach der Mittagspause zeigten Rob Butz und Manuel Brüggenthies (beide Softwareentwickler bei der VTA Software & Service GmbH) Kniffe und nützliche Funktionen, die dem Anwender die tägliche Arbeit mit VTA-Biofuels erleichtern.

Neue Funktionen in VTA-Biofuels

Den letzten Vortrag des Tages hielt Daniel Koslowski, Leiter Dekarbonisierung bei der VTA Software & Service GmbH. Er skizzierte die Geschichte der Anwendung VTA-Biofuels, die mittlerweile über ein Jahrzehnt zurückreicht und ging dann auf Neuheiten und künftig geplante Features ein.

Nach Anfängen in Form eines excelbasierten Biokraftstofftools begann 2009 die Entwicklung von VTA-Biofuels als eigenständige Software zur Verwaltung nachhaltiger Kraftstoffe. Bereits 2011 konnte erstmals die deutsche Quotenanmeldung mithilfe von VTA-Biofuels durchgeführt werden. In den folgenden Jahren entwickelte sich die Software schnell: Die steigende Zahl an Kunden mit teilweise ganz neuen Geschäftsmodellen und die Entwicklung neuer Module, darunter auch die Unterstützung ausländischer Biomassesysteme, beschleunigten einander dabei gegenseitig. So wurde auch der Nutzerkreis von VTA-Biofuels zunehmend internationaler.

Dies führte natürlich auch zu Veränderungen bei der VTA Software & Service GmbH. Es kamen neue Kollegen dazu, die das Team verstärken und auch die technische Ausstattung mit Hardware- und Softwareprodukten wurde immer wieder den wachsenden Bedürfnissen angepasst.

Auch im Quotenjahr 2020 gibt es natürlich wieder zahlreiche neue und verbesserte Funktionen in VTA-Biofuels. Dazu gehören neben dem bereits erwähnten Gashändermodul ein verbessertes Planungstool, Verbesserungen bei der Performance, eine 2-Faktor-Authentifizierung, ein Dashboard für bessere Übersicht und eine Schnittstelle zum Zertifizierungsschema RSPO.

Zusätzlich zu den Modulen für die österreichischen und niederländischen Biomassesysteme, die bereits im Einsatz sind, gibt es auch Überlegungen, weitere nationale Systeme zu unterstützen, darunter zum Beispiel das polnische System.

In naher Zukunft werden für die Marktteilnehmer das UER-Register und die Deutsche Emissionshan-delsstelle (DEHST) relevant werden. D. Koslowski lieferte einen kurzen Überblick der bereits bekannten Informationen. Es ist geplant, in VTA-Biofuels Schnittstellen zu diesen Systemen als Zusatzmodul zu integrieren.

Nach zusätzlichen Informationen zu den Themen „fortschrittliche und sonstige Biokraftstoffe“ sowie „Quotenerfüllung per Vertrag“ aus der Sicht des Nutzers von VTA-Biofuels, verabschiedete J. Kuhlmann alle Teilnehmer mit dem Hinweis, dass es auch im nächsten Jahr wieder die Fachtagung Treibhausgasquote geben wird.