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Strom-Studie: Versorger liefern bis zu 58 % weniger Ökostrom als offiziell angegeben

Der Ökostrom-Anteil im Strommix deutscher Versorger ist um bis zu 58 % geringer als offiziell angegeben. Dies geht aus einem neuen Gutachten der HIC Hamburg Institut Consulting GmbH im Auftrag des Klimaschutz-Unternehmens LichtBlick SE, Hamburg, hervor. Das Gutachten untersucht die Folgen einer Reform, die im Mai 2021 im Bundestag verabschiedet werden soll. Das neue Gesetz schafft mehr Transparenz bei der Stromkennzeichnung. Künftig müssen Versorger auf Kundenrechnungen und auf ihren Internetseiten vollständig ausweisen, aus welchen Quellen der Strom für ihre Kunden stammt.

Das HIC zeigt auf, wie sich der Unternehmens-Strommix von 30 Versorgern durch die Neuregelung verändert. So weist zum Beispiel die Essener E.ON SE aktuell einen Ökostrom-Anteil von insgesamt 56 % aus – nach der Reform sind es noch 7 %. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei anderen großen Versorgern: Bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, fällt der Ökostrom-Anteil von 65 % auf 13 %, bei der Vattenfall GmbH, Berlin, von 66 % auf 15 % und bei der EWE AG, Oldenburg von 51 % auf 11 %. Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Damit wird sichtbarer, welchen Klima-Fußabdruck der Strom eines Versorgers hat.

Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nach Informationen von Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher der LichtBlick nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber. Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing. Das ändert der Gesetzgeber jetzt. Mit der Neuregelung wird künftig klar ersichtlich, ob Stromversorger ihren Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen beziehen. Das schafft mehr Transparenz für Stromkunden.

Die aktuellen Angaben sind für Verbraucher nicht zu durchschauen und erwecken den Eindruck, ihr Versorger kaufe bereits große Mengen Ökostrom. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Diese EEG-Angabe hat allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun.

Mit dieser irreführenden Kennzeichnung ist nach der Novelle Schluss – zumindest beim Unternehmens-Strommix, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behält der Gesetzgeber die alte Regelung bei. R. Kampwirth empfiehlt umweltbewussten Verbrauchern, sich künftig am Unternehmensmix zu orientieren, da der das tatsächliche Einkaufsverhalten des Stromversorgers widerspiegelt.

Die Analyse der HIC und eine Übersicht der Stromkennzeichnung von über 30 Versorgern gibt es zum Download unter https://www.lichtblick.de/presse/stromkennzeichnung.

Über LichtBlick:

Vor über 20 Jahren fing die LichtBlick SE an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom das neue Normal und die LichtBlick nach eigenen Angaben Deutschlands führender Anbieter für Ökostrom und Öko-Wärme. Bundesweit leben und arbeiten über 1,7 Mio. Menschen mit der Energie von LichtBlick. Über 400 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2020 erreichte das Klimaschutz-Unternehmen einen Umsatz von 1,1 Mrd. Euro. Die LichtBlick gehört zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco N.V., Rotterdam. Die Eneco will bis 2022 „saubere“ Energie für 2,5 Mio. Haushalte in eigenen Kraftwerken erzeugen.