bvse gegen Kamera-Überwachung von Dieselfahrverboten
Das Dieselfahrverbot soll nach dem Willen der Bundesregierung durch eine automatisierte Überwachung kontrolliert werden. Das trifft auf Widerspruch des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., Bonn, den dieser in einer Stellungnahme dem BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, deutlich machte.
Nach dem Gesetzesentwurf soll den zuständigen Behörden zur Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten (auch automatisiert) erheben, speichern und verwenden zu dürfen. Insbesondere soll nach § 63 c I Nr. 3 des Entwurfes die Möglichkeit geschaffen werden, ein Bild des Fahrers zu machen.
Nach Meinung des bvse ist die Durchsetzung und Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten auf andere Weise, beispielweise durch Kontrollen vor Ort, möglich. Denkbar ist aus Sicht des Verbandes, eine ausschließliche Halterhaftung für Verstöße gegen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote zu schaffen. So kann auf das Bild des Fahrers verzichtet werden.
Der bvse stellt diese Regelung auch in Zusammenhang mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung, die den Umgang mit Lichtbildern regelt.
Nach Aussage von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock belastet die Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Regelung speziell kleine und mittelständische Entsorgungsunternehmen stark. Den Unternehmen strenge Regelungen des Datenschutzes aufzuerlegen und seitens des Staates zur vereinfachten Durchsetzung des Dieselfahrverbotes Lichtbilder aufzunehmen, hält der Bundesverband für absolut nicht angebracht. Die Löschungsfrist für erhobene Daten von (höchstens) sechs Monaten ist zu lang. Dafür besteht keine Notwendigkeit.