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Hürden für Einbau privater Ladeinfrastruktur gesenkt – Lob vom BDEW

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Gesetzesentwurf des BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, für die Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beschlossen. Lob kommt dazu vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Berlin.

Nach Aussage von Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, wird somit die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordert der BDEW, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 % der Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht jetzt schnell in Kraft tritt.