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IWO: Entwurf des Hamburger Klimaschutzgesetzes – Gut gemeint, schlecht gemacht

Der Entwurf des Hamburger Klimaschutzgesetzes trifft auf Kritik. Die Energieversorgung zunehmend erneuerbar zu gestalten, ist grundsätzlich der richtige Weg. Die vorgesehenen, pauschalen Technikverbote und Vorschriften für Eigenheimbesitzer sind jedoch erfahrungsgemäß kontraproduktiv. Da besteht für Adrian Willig, Geschäftsführer des IWO Institut für Wärme und Oeltechnik e. V., Hamburg, noch Nachbesserungsbedarf. Entweder werden die Menschen ihre alten Heizungen laufen lassen und reparieren, anstatt sie klimafreundlich zu modernisieren. Oder sie müssen aufgrund der Vorgaben hohe Kosten tragen, was das Wohnen in Hamburg weiter verteuert. Außerdem ist es absurd, wenn der Senat plant, bis 2030 Fernwärme aus Kohleverbrennung einzusetzen, zuvor aber Ölheizungen verbieten will, obwohl diese auch mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden könnten.


Um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, brauchen Hauseigentümer keine Verbote, sondern eine möglichst große Vielfalt an technischen Lösungen. Wenn der Senat schon Nutzungsverpflichtungen ausspricht und so eine Verlangsamung der Modernisierungsaktivitäten in Kauf nimmt, sollte er den Menschen wenigstens eine möglichst große Zahl an Optionen eröffnen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Denn die Voraussetzungen sind verschieden – sowohl bezüglich des Gebäudes als auch im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. In Baden-Württemberg werden zum Beispiel Bioheizöl und Biogas aus gutem Grund als Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaziele anerkannt. In Hamburg dagegen soll nach 2026 die Modernisierung von Ölheizungen gar nicht mehr erlaubt sein. Dabei können durch die Einbindung erneuerbarer Energie in Form einer Hybridheizung und den künftigen Einsatz neuer, treibhausgasreduzierter Brennstoffe auch Gebäude mit einer modernen Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen nach Aussage von A. Willig bereits heute zahlreiche Anwendungsbeispiele aus der Praxis. Der Hamburger Senat ist daher gut beraten, im Klimaschutzgesetz treibhausgasreduzierte Brennstoffe als Erfüllungsoption anzuerkennen.