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IWO: Ölheizungen können weiter betrieben werden

Aufgrund der jetzt erfolgten Ergänzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen sich Eigentümer einer Ölheizung künftig auf neue Bestimmungen einstellen. Darauf weist das IWO Institut für Wärme und Oeltechnik e. V., Hamburg, hin. Nach Aussage von Adrian Willig, IWO-Geschäftsführer, ist der Betrieb der bestehenden Anlagen davon jedoch nicht betroffen. Für ihn ist es grundsätzlich der richtige Weg, die Energieversorgung zunehmend erneuerbar zu gestalten. Die jetzt beschlossenen Technikverbote und Vorschriften für Eigenheimbesitzer sind jedoch falsch, denn auch ölbeheizte Gebäude haben langfristig eine klimaneutrale Perspektive.

Konkret hat die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, dass ab 2026 im Falle einer Heizungsmodernisierung keine neue Ölheizung, die mit fossilen Brennstoffen genutzt wird, mehr eingebaut werden darf. Härtefallregelungen sind ausgenommen. Bestehende Anlagen können aber auch darüber hinaus weiter betrieben werden. Es ist aus Sicht von A. Willig nicht nachvollziehbar, warum in Hamburg bis 2030 Fernwärme aus Kohleverbrennung eingesetzt werden soll, zugleich aber Eigentümer von Ölheizungen mit solch unverhältnismäßigen Vorgaben belastet werden – zumal auch Gebäude mit Ölheiztechnik die Klimaziele erreichen können. Mit moderner Brennwerttechnik, der Einbindung von Solarenergie und dem künftigen Einsatz kohlendioxidreduzierter Brennstoffe können die Treibhausgasemissionen deutlich verringert  werden. Das zeigen Studien ebenso wie aktuelle Praxisbeispiele des IWO.

Den Hamburger Ölheizungsbesitzern rät das Institut zu einer Modernisierung, solange noch die bisherige Technologieoffenheit gegeben ist. Dabei ist jedes Gebäude individuell zu betrachten. In vielen Fällen ist der Einbau eines effizienten Öl-Brennwertgeräts die günstigste Maßnahme. Durch diese lässt sich bereits der Ausstoß einer deutlichen Menge CO2 vermeiden. Außerdem lohnt sich vielfach die Einbindung von Solarthermie oder auch Photovoltaik (PV). Der selbsterzeugte PV-Strom kann anteilig auch zur Wärmeerzeugung, zum Beispiel durch eine Warmwasser-Wärmepumpe, genutzt werden. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Einbindung erneuerbarer Energien, die mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs erzeugen, im Falle einer Heizungsmodernisierung sogar zur Pflicht in der Hansestadt. Diese Verpflichtung gilt im Übrigen für alle Energieträger, also beispielsweise auch bei der Modernisierung von Gasheizungen.

In Hamburg gibt es aktuell rund 30.000 Ölheizungen. Bundesweit sind rund 5,4 Mio. Ölheizungen im Betrieb. Die meisten davon in eher ländlichen Regionen.